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Gibt es zeitliche Beschränkungen für das Abbrennen eines Feuerwerkes?
Ja, ein Feuerwerk muss spätestens um 23:00 Uhr MEZ oder 24:00 MESZ beendet sein.
Bitte beachten Sie, das diese Regelung durch Ortsrecht weiter eingeschränkt werden kann.

Hier können Sie herausfinden, ob es zur geplanten Zeit an Ihrem Ort schon dunkel ist.  klick

Wie lange im Voraus muss ich ein Feuerwerk buchen?
Ihr Feuerwerk muss im Normalfall spätestens 10 Werktage vorher bei der zuständigen Behörde angezeigt werden, spätestens bis dahin benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Auftragserteilung in Form eines Werkliefervertrages.
Auch die umfangreiche, detaillierte Planung Ihres Feuerwerkes beginnt erst nach der Beauftragung.
Geben Sie uns durch Ihre möglichst frühzeitige Entscheidung ausreichend Zeit dafür. Langfristiges Arbeiten gibt uns mehr Planungssicherheit sowie die Möglichkeit auch spezielle Effekte für Ihr Feuerwerk zu beschaffen.
Je größer das Feuerwerk sein soll, um so länger sollte auch die Vorlaufzeit sein.

Wie steht es mit der Versicherung, falls einmal etwas passiert?
Für den Fall der Fälle haben wir die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für das Risiko Feuerwerk.
Der Gesetzgeber fordert folgende Deckungssummen:
Personenschäden 500 TEUR / Sachschäden 250 TEUR / Vermögensschäden 50 TEUR
Unsere Deckungssummen betragen:
2.000 TEUR für Personenschäden / 1.000 TEUR für Sachschäden /100 TEUR für Vermögensschäden
Höhere Deckungssummen sind gegen Aufpreis möglich.

Was muss ich sonst noch beachten?
Falls das Feuerwerk nicht auf Ihrem eigenen Grundstück abgebrannt wird, benötigen wir in jedem Fall die schriftliche Nutzungserlaubnis des Grundstückseigentümers.
Gibt es in der Nähe des Abbrennplatzes Stallanlagen oder Weiden, dann nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit dem Eigentümer der Tiere auf. Ist ein Mindestabstand von einem 1/2 km nicht gegeben, benötigen wir eine schriftliche Einverständniserklärung.

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